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ReMo Immobilien GmbH
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Geschäftsführer: Martin Moßbrucker
Handelsregister Ulm HRB 728315
USt.-ID: DE284846705

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3. Urheber- und Kennzeichenrecht 
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4. Datenschutz 
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5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses 
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. 

6. Kontakt / Weitere Informationen
Ihre Fragen und Anregungen zum Thema Datenschutz sind uns sehr willkommen und wichtig. Bitte richten Sie diese an den im Impressum aufgeführten Kontakt.

 

Die Partner von HEILIG’S BLECHLE

www.waschstrassen.com (Fa. Stotz)
www.maschinenbau-schleicher.de
 (Waschstrasse)
www.aquadetox-international.de (Wasseraufbereitung)
www.microvel.de (Waschtextil)
www.kaercher.de (SB Waschstraße)

 

AGB

Die Reinigung der Fahrzeuge in der Waschanlage erfolgt unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen:

1. Der Waschanlagenunternehmer gewährleistet eine dem Stand der Waschanlagentechnik entsprechende ordnungsgemäße und schonende Reinigung der Fahrzeuge. Der Benutzer hat etwaige Ansprüche auf Nachbesserung wegen unzureichender Reinigung unverzüglich nach Verlassen der Waschanlage geltend zu machen.

2. a) Das Personal der Waschanlage hat alle Fahrzeuge zurückzuweisen, bei denen aufgrund besonderer, für das Personal augenscheinlicher Umstände die Benutzung der Waschanlage zu einer Beschädigung führen kann.

b) Der Benutzer der Waschanlage hat das Personal rechtzeitig auf alle Umstände aufmerksam zu machen, die die Gefahr einer Beschädigung des Fahrzeuges in der Waschanlage nahe legen.

3. Der Waschanlagen unternehmer haftet dem Benutzer auf Ersatz etwaiger Schäden, soweit diese auf Umständen beruhen, die er durch Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte abwenden können.

4. Bei Eintritt eines Schadens durch den Waschvorgang in der Waschanlage haftet der Waschanlagenunternehmer für den unmittelbaren Schaden. Folgeschäden werden nicht ersetzt, es sei denn, dass den Waschanlagenunternehmer eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.

5. Eine Haftung für die Beschädigung der außen an der Karosserie angebrachten Teile, wie z.B. Zierleisten, Spiegel, Antennen, sowie für dadurch verursachte Lack- oder Schrammschäden, bleiben ausgeschlossen, es sei denn, dass den Waschanlagenunternehmer eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.

6. Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden können nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden noch vor Verlassen des Grundstückes dem zuständigen Anlagenleiter mitgeteilt worden ist.